Teilnahmebedingungen Westenergie LokalStars
1. Allgemeines
Die Westenergie schreibt den Westenergie LokalStars Award gemeinsam mit ihren Partnerkommunen aus. Die Partnerkommunen müssen sich entsprechend in einem ersten Schritt für die Teilnahme anmelden. Erst danach können Projekte eingereicht werden.
Der Award zeichnet nachhaltige Projekte in drei Kategorien aus:
- Starke Gemeinschaft:
Projekte, die soziale Gerechtigkeit leben und Integration sowie Inklusion fördern. Alles, was das Zusammengehörigkeitsgefühl in der Kommune stärkt und nachhaltiges Miteinander unterstützt, hat hier seinen Platz. - Bewusster Konsum:
Projekte, die Ressourcen schonen, Abfall vermeiden oder Recycling- und Upcycling-Prozesse fördern. Sie zeigen, wie bewusstes Konsumverhalten im Alltag funktioniert. - Gesunde Natur:
Projekte, die aktiv Umwelt- und Klimaschutz vorantreiben. Sie reduzieren CO₂-Emissionen, schützen Lebensräume und Arten und stärken das Umweltbewusstsein in der Kommune.
2. Ablauf
Die Ausschreibungsphase startet im April 2026. In dieser Phase melden sich die Kommunen an. Ab Mai können die Projekte von allen teilnehmenden Partnerkommunen eingereicht werden. Im Juni beginnt die Abstimmungsphase in den Kommunen, bei der Bürger*innen aus den teilnehmenden Kommunen über ihr Lieblingsprojekt online voten. Ab Juli finden die kommunalen Jurysitzungen statt, bei denen aus den Top-3-Projekten der Bürgerabstimmung die kommunalen Siegerprojekte ermittelt werden. Ende September werden die kommunalen Sieger-Teams bei einer lokalen Ehrung ausgezeichnet. Die Auszahlung des Preisgeldes erfolgt im Anschluss. Aus allen kommunalen Siegerprojekten wählt im Anschluss eine Westenergie-interne Jury die neun besten Projekte aus. Diese neun Projekte werden im November im Rahmen der drei Westenergie Regionalforen live auf die Plätze eins bis drei gewählt und prämiert.
3. Teilnahmebedingungen für Kommunen
Teilnahmeberechtigt sind Kommunen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, mit denen die Westenergie als Energiedienstleister und Infrastrukturanbieter zusammenarbeitet.
Insgesamt können 320 Kommunen teilnehmen (25 % der teilnahmeberechtigten Kommunen). Die Anmeldung ist nach Region gestaffelt. Dabei gilt das Prinzip „first come, first served”.
Für später eingehende Anmeldungen gibt es eine Warteliste. Wird das Kontingent nicht in allen Regionen voll ausgeschöpft, können Kommunen von dieser Warteliste nachrücken (zum 01.05.2026).
Im Rahmen des Kommunalentscheides findet eine Jurysitzung statt. Die Jury muss paritätisch mit mindestens drei Personen (Vertretung der Westenergie, kommunale Vertretung sowie weitere unabhängige Vertretung) besetzt sein. Dies ist sicherzustellen.
4. Teilnahmebedingungen für Projektverantwortliche
Teilnehmen können natürliche und juristische Personen - Vereine, Schulen, KiTas, Unternehmen, Nachbarschaften oder engagierte Gemeinschaften (Gruppen ab drei Personen), deren Projekt abgeschlossen oder bis spätestens 31.05.2026 umgesetzt ist.
Amts- und Mandatsträger*innen dürfen nicht teilnehmen, auch nicht, wenn sie ein weiteres Amt (z. B. Vorsitz eines Vereins) ehrenamtlich innehaben.
Die Kommunen selbst bzw. kommunale Gremien (z. B. Gemeinderat) dürfen keine Projekte einreichen.
Minderjährige dürfen teilnehmen, wenn die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Eine Preisgeldauszahlung erfolgt auf das Konto der Erziehungsberechtigten.
Das entsprechende Projekt muss eine spürbare Wirkung im kommunalen, öffentlichen Raum entfalten und somit gesellschaftlich und gemeinnützig relevant sein. Entscheidend ist außerdem, dass die Wirkung des Projektes auf eine der drei Kategorien „Gesunde Natur“, „Bewusster Konsum“ und „Starke Gemeinschaft“ einzahlt.
Nicht zugelassen sind kommerzielle Projekte sowie Projekte, die ausschließlich einer Privatperson oder einem Privathaushalt zugutekommen.
Die Refinanzierung von technischen Anlagen (z. B. PV-Anlagen, Wärmepumpen, LED-Umrüstungen) sowie energetische Modernisierung/Sanierung ist nicht möglich.
Ausgeschlossen sind weiterhin Projekte, die bereits im Rahmen von Sponsoring- und Marketinginitiativen sowie Promotionaktionen von Westenergie gefördert werden.
Weiterhin ausgeschlossen sind Projekte, die in das Produkt- und Geschäftsfeld der E.ON SE und ihrer Tochtergesellschaften fallen.
Berücksichtigt werden Projekte aus den Jahren 2025 und 2026. Projekte, die davor durchgeführt und abgeschlossen wurden, können nicht beim Westenergie LokalStars-Award berücksichtigt werden.
Preisträger*innen der Vorjahre sowie Preisträger*innen vorangegangener Westenergie-Preise (z. B. Westenergie Klimaschutzpreis) können sich mit anderen Projekten neu bewerben, nicht aber mit dem bereits geförderten Projekt.
Alle Projektbewerbungen laufen über ein Formular, welches von den Projektverantwortlichen ausgefüllt werden muss. Hier gibt es die Möglichkeit, das eingereichte Projekt zu beschreiben. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, bis zu fünf Bilder Im Rahmen der Bewerbung hochzuladen. Die Beschreibung sowie die Bilder werden dann auch im Rahmen des Votings platziert.
5. Preisgelder, Ehrung und Auszahlung
Den Siegerprojekten im Kommunalentscheid winken 500 Euro. Prämiert wird ein Siegerprojekt pro Kommune.
Beim späteren Regionalentscheid haben alle kommunalen Sieger noch einmal die Chance, eines von neun Preisgeldern (5.000 Euro für den 1. Platz, 2.000 Euro für den 2. Platz und 1.000 Euro für den 3. Platz) zu gewinnen.
Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt an das in der Projektbewerbung angegebene Konto.
6. Nutzungsrechte
Mit der Einreichung ihres Projektes treten die Teilnehmenden der Westenergie AG das Recht ab, den Projektinhalt, die Projektdokumentation inklusive Bildmaterial sowie die Namen und Fotos der teilnehmenden Personen im Rahmen des Awards zu verwenden und zu. Hierzu gehört u. a. die Veröffentlichung auf den Websites der Westenergie AG und in Westenergie-internen und -externen Publikationen (zum Beispiel Newsletter, Presseartikel).
7. Sonstiges
Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Westenergie AG behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.